1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen SECT Tattoo Berlin („wir“, „uns“, „das Studio“) und dem Kunden („Sie“). Mit der Vereinbarung eines Termins erkennen Sie diese Bedingungen an.

2. Terminvereinbarung & Anzahlung

Termine werden ausschließlich nach individueller Absprache vergeben.
Zur Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung erforderlich. Die Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart und auf den Endpreis angerechnet.
Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung, kann der Termin an andere Kunden vergeben werden.

3. Stornierung & Nichterscheinen

4. Preise & Zahlung

5. Gesundheitliche Bedingungen

Kunden sind verpflichtet, uns über gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Allergien, Hauterkrankungen, Infektionen, Bluterkrankungen, Schwangerschaft oder Medikamente) zu informieren.
Wir behalten uns das Recht vor, Termine abzulehnen oder zu verschieben, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen.
Eine Tätowierung erfolgt nicht, wenn der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

6. Altersbeschränkung

Wir tätowieren ausschließlich Kunden ab 18 Jahren. Keine Ausnahmen für Minderjährige.

7. Nachsorge & Haftung

Der Kunde erhält vor und nach der Sitzung ausführliche Pflegehinweise.
Die Einhaltung dieser Hinweise liegt in der Verantwortung des Kunden.
Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Heilungsverläufe oder Ergebnisse wie Farbveränderungen, Narbenbildung oder Verschiebungen der Linien, die durch unsachgemäße Pflege oder individuelle Hautreaktionen entstehen.

8. Nachstechen

Ein kostenloses Nachstechen wird innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung angeboten, sofern die Pflegehinweise befolgt wurden.
Sollten weitere Nachbesserungen aufgrund unsachgemäßer Pflege oder äußerer Einflüsse notwendig sein, behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten zu berechnen.

9. Design, Urheberrecht & Bildrechte

10. Haftungsausschluss

SECT Tattoo haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden resultieren.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.

11. Schlussbestimmungen